Zeitschrift

Für BKMT-Mitglieder ist der Bezug der Zeitschrift MTK im Jahresmitgliedspreis enthalten:

Musik-, Tanz-, Kunsttherapie –
Zeitschrift für künstlerische Therapien
im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen
 

Alle früher erschienenen Beiträge mit teilweise farbigen Bildern können online eingesehen und heruntergeladen werden.

Hier das neue Erscheinungsbild: Ausgabe 1/2017

Die seit 2017 in Farbe erscheinende Zeitschrift für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie – Zeitschrift für  künstlerische Therapien im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen informiert  über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis. Außerdem enthält sie Veranstaltungshinweise, Mitteilungen der  Verbände und Buchrezensionen. Vielleicht haben Sie ein Thema, zu dem Sie  publizieren möchten.

Wichtigste Vorteile beim Bezug der Zeitschrift

  • aktueller Wissensstand
  • Blick über den Gartenzaun durch Berichte aus verwandten  Therapien
  • Möglichkeit zum Publizieren und Kontaktadressen
  • Zugriff per online zum Herunterladen der Farbdrucke

Die zuvor erschienen Beiträge können hier heruntergeladen werden.

Einige vor 1990 erschienene  Artikel können mit Acrobat Reader heruntergeladen werden:
zur Musiktherapie
zur Tanztherapie
zu übergreifenden Themen

Sollten Sie einen wissenschaftlichen Beitrag veröffentlichen wollen, steht dafür die Zeitschrift für Künstlerische Therapien zur Verfügung. Die eingereichten Artikel unterliegen – wie in hochrangigen Zeitschriften üblich – einem Gutachtersystem. Die Gutachter arbeiten im Interesse des Niveaus der Zeitschrift, das den Künstlerischen Therapien insgesamt zugute kommt, ehrenamtlich und geben ausführliche Anregungen zur Verbesserung der eingereichten Beiträge. Dementsprechend erhalten Autoren – wie in wissenschaftlichen Zeitschriften üblich – kein Honorar, müssen aber nicht wie vielfach üblich für Farbdrucke zuzahlen.

Beachten Sie bitte beim Verfassen Ihres Beitrags die Hinweise des Verlags an die Autorenhinweis.pdf“> Manuskriptgestaltung bzw. diese Anleitung.

Die für die Rubriken „Mitteilungen“ und „Veranstaltungshinweise“ eingereichten Berichte und Termine unterliegen nicht dem Gutachtersystem. Sie sind ebenfalls sehr willkommen.