FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir eine Liste häufig gestellter Fragen zusammengestellt. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns unter 0251 861500 oder bkt@künstlerischetherapien.de

Ausbildung / Weiterbildung
FRAGE: Wie kann ich Musik-, Tanz- oder Kunsttherapeutin werden?
ANTWORT: Die MTK-Akademie für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie bietet verschiedene Modelle an:

1: Wochenendseminare:
a) 6-semestriges Studium Tanztherapie: www.tanztherapie.net
b) 6-semestriges Studium Musik- und Tanztherapie: Weiterbildungsstudium Musiktherapie
c) 4-semestriges Studium Musiktherapie: Weiterbildungsstudium Musiktherapie
d) 4–semestriges Studium Tanztherapie: Weiterbildungsstudium Tanztherapie

2: Intensivkompaktwochen: wählbare Termine
a) Musiktherapie www.kuenstlerischetherapien.de/musiktherapie.html
b) Kunsttherapie www.kuenstlerischetherapien.de/kunsttherapie.html

 

Heilpraktiker
FRAGE: Braucht man die eingeschränkte Heilpraktikerprüfung?
ANTWORT:
ja, wenn man freiberuflich therapeutisch arbeiten will.
nein, wenn man angestellt ist; dann hat der Arbeitgeber die Verantwortung.

FRAGE: Bietet der BKT bzw. die MTK-Akademie für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie eine Heilpraktikerausbildung für Musik-, Tanz- und Kunsttherapeuten an?
ANTWORT:
ja, sobald sich wieder genügend Interessenten melden.

Autogenes Training und Entspannungsverfahren:
FRAGE: Ermöglicht der BKT bzw. die MTK-Akademie für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie den Erwerb des Seminarleiterscheins in Autogenem Training und in Entspannungsverfahren?
ANTWORT:
ja, sobald sich wieder genügend Interessenten melden.

Singleiterschein:
FRAGE: Bietet der der BKT bzw. die MTK-Akademie für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie den Erwerb des Singleiterscheins an?
ANTWORT:
ja, sobald sich wieder genügend Interessenten melden.

Stellen Sie bitte Ihre Fragen an bkt@kuenstlerischetherapien.de

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