Häufig gestellte Fragen
Hier haben wir eine Liste häufig gestellter Fragen zusammengestellt. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns unter 0251 861500 oder bkt@künstlerischetherapien.de
Ausbildung / Weiterbildung
FRAGE: Wie kann ich Musik-, Tanz- oder Kunsttherapeutin werden?
ANTWORT: Die MTK-Akademie für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie bietet verschiedene Modelle an:
1: Wochenendseminare:
a) 6-semestriges Studium Tanztherapie: www.tanztherapie.net
b) 6-semestriges Studium Musik- und Tanztherapie: Weiterbildungsstudium Musiktherapie
c) 4-semestriges Studium Musiktherapie: Weiterbildungsstudium Musiktherapie
d) 4–semestriges Studium Tanztherapie: Weiterbildungsstudium Tanztherapie
2: Intensivkompaktwochen: wählbare Termine
a) Musiktherapie www.kuenstlerischetherapien.de/musiktherapie.html
b) Kunsttherapie www.kuenstlerischetherapien.de/kunsttherapie.html
Heilpraktiker
FRAGE: Braucht man die eingeschränkte Heilpraktikerprüfung?
ANTWORT:
ja, wenn man freiberuflich therapeutisch arbeiten will.
nein, wenn man angestellt ist; dann hat der Arbeitgeber die Verantwortung.
FRAGE: Bietet der BKT bzw. die MTK-Akademie für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie eine Heilpraktikerausbildung für Musik-, Tanz- und Kunsttherapeuten an?
ANTWORT:
ja, sobald sich wieder genügend Interessenten melden.
Autogenes Training und Entspannungsverfahren:
FRAGE: Ermöglicht der BKT bzw. die MTK-Akademie für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie den Erwerb des Seminarleiterscheins in Autogenem Training und in Entspannungsverfahren?
ANTWORT:
ja, sobald sich wieder genügend Interessenten melden.
Singleiterschein:
FRAGE: Bietet der der BKT bzw. die MTK-Akademie für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie den Erwerb des Singleiterscheins an?
ANTWORT:
ja, sobald sich wieder genügend Interessenten melden.
Stellen Sie bitte Ihre Fragen an bkt@kuenstlerischetherapien.de
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