BKT

Der längst gebräuchliche Name “Künstlerische Therapien” wurde erstmals vom Verfasser verwendet.

Die Fotos stammen aus den Kongressen und Veranstaltungen des berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiums der Wiss. Ges. f. Künstlerische Therapien. Einige Bilder zeigen Referenten den Konvent im historischen Saal der 1347 gegründeten und damit ältesten Universität Mitteleuropas bei der Zeugnisverleihung an die deutschen Absolventen des Studiengangs “Multimodale Kunsttherapie” mit ihrem für Musik- und Tanztherapie zuständigen Betreuers im Talar der Professorenschaft (zweiter in der ersten Reihe rechts außen).

Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Künstlerische Therapien BKT wurde am 16. April 1984 von den ersten Musiktherapiestudierenden und Professoren der Universität Münster als Musiktherapie e. V. gegründet, wenig später um Tanztherapie erweitert und ist längst bundesweit zur Förderung aller Künstlerischen Therapien tätig. Er hat die Aufgaben der Wissenschaftlichen Gesellschaft BKMT (1986) übernommen.

Die Wissenschaftliche Gesellschaft BKT g.e.V. arbeitet als Berufsverband für Künstlerische Therapien seit Jahren in den Konferenzen und Delphi-Prozessen bei der Entwicklung von S3-Leitlinien mit, z.B. “Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen .

Als Wissenschaftliche Gesellschaft und Berufsverband vertritt der BKT die Interessen seiner Mitglieder. Diese erhalten für nur 90.- € Jahresmitgliedsbeitrag:

  • die  Zeitschrift Musik-, Tanz-, Kunsttherapie – Zeitschrift für künstlerische Therapien im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen, seit 2017 in Farbe.
    Alle früher erschienenen Beiträge mit vereinzelt farbigen Bildern können online eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.hogrefe.com/de/zeitschrift/musik-tanz-und-kunsttherapie
  • kostengünstige Supervision von zertifizierten Supervisoren.
  • kostengünstige Teilnahme an  Veranstaltungen.
  • Berufs- und Rechtsberatung und  erforderlichenfalls
  • Gutachten von ausgewiesenen Experten.
  • Korporative Mitglieder (Vereine, Verbände, Institute usw.) entrichten den  Mitgliederpreis für 1 Person, erhalten die Vergünstigungen (Zeitschrift usw.) und Stimmrecht dementsprechend für 1 Vertreter. Ihre Mitglieder, die sich als  solche ausweisen, können die Zeitschrift zum Vorzugspreis abonnieren.
  • BKT-Supervisonszertifikat: BKT-Zertifikat-Anfrage

Ideen und Initiativen sind immer gerne willkommen: mtk@bkmt.de 

Aufnahmen in den BKT: Formular und Satzung

Die Fotos zeigen u.a. Räume des BKT-Gebäudes.